Für die Nutzung der LEITGUT. Ausstellerausweise (Art. 28 DSGVO). Bitte Angaben ergänzen und bestätigen — Sie erhalten sofort eine Kopie mit Zeitstempel per E-Mail.
Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen des Ausstellerausweis-Systems: Bereitstellung eines Online-Werkzeugs zur Ausgabe von Ausstellerausweisen an Aussteller und deren Standpersonal, Erzeugung der Ausweisdokumente sowie optionaler E-Mail-Versand. Die Dauer entspricht der Hauptleistung; Ende mit Abschluss bzw. vollständiger Löschung gemäß § 7.
Zweck: Import der Ausstellerliste, Zuteilung eines Ausweis-Kontingents, Erfassung der auszuweisenden Personen durch den jeweiligen Aussteller, Erzeugung der Ausweise (PDF) und – soweit gewünscht – Zusendung des jeweiligen Ausweises an die betreffende Person.
Daten:
Es werden keine besonderen Kategorien (Art. 9 DSGVO), keine Ausweis-/Personalnummern, keine Geburtsdaten und keine Lichtbilder verarbeitet. Die Ausweise werden nicht gescannt; eine Anwesenheits- oder Zutrittserfassung findet nicht statt.
Betroffene: Ansprechpartner der Aussteller sowie Mitarbeitende der Aussteller („Standpersonal").
Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (in der Regel durch Nutzung des Systems sowie in Textform), sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Einsatz nur von zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen (derzeit ausschließlich der Inhaber).
| Dienstleister | Zweck | Ort |
|---|---|---|
| Supabase | Datenbank & Anwendungslogik | EU (Frankfurt) |
| Hostinger | Webhosting der Anwendung | EU |
| Brevo | E-Mail-Versand der Ausweise | EU (Frankreich) |
Mit allen bestehen AVV nach Art. 28 DSGVO. Sämtliche Verarbeitung erfolgt innerhalb der EU — eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt. Änderungen werden vorab mitgeteilt; Widerspruch ist möglich.
Verzicht möglich: Auf Wunsch kann der E-Mail-Versand vollständig deaktiviert werden. Die Ausweise werden dann nur als PDF/ZIP bereitgestellt; ein E-Mail-Dienstleister wird dann nicht eingesetzt.
Hinweis zu Supabase: Supabase Inc. ist ein US-amerikanisches Unternehmen; die Verarbeitung selbst erfolgt technisch ausschließlich im Rechenzentrum Frankfurt (EU). Es bestehen EU-Standardvertragsklauseln sowie eine Absicherung über den EU-US Data Privacy Framework. Eine theoretische Zugriffsmöglichkeit der US-Muttergesellschaft nach dem US CLOUD Act lässt sich rechtlich nicht vollständig ausschließen — dies betrifft vergleichbare Cloud-Anbieter mit EU-Regionen praxisüblich gleichermaßen.
Der Verantwortliche kann die Personendaten jederzeit selbst im System löschen. Zusätzlich löscht der Auftragsverarbeiter automatisiert:
Auf Wunsch erfolgt vorher eine Herausgabe (PDF-/ZIP-Export). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Angemessene Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldepflichten (Art. 33/34 DSGVO); unverzügliche Meldung von Datenschutzverletzungen an den Verantwortlichen.
Bereitstellung der erforderlichen Nachweise und Ermöglichung angemessener Überprüfungen.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Der Vertrag wird in Textform geschlossen und ist auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Sie und LEITGUT erhalten je eine Kopie mit Zeitstempel.